Alles auf einem Blick
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Auftragsannahme:
Alle Auftrage werden von Blue Media Entertainment nur zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgefĂ¼hrt. Der Auftraggeber erkennt diese in der jeweils gĂ¼ltigen Fassung mit der Auftragserteilung an. Es werden keine Verträge mit Privatpersonen oder Verbrauchern geschlossen.

§2 Rechte:
Die Nutzungs- und Verwertungsrechte fĂ¼r die in Auftrag gegebene, fertige Produktion werden ausschlieĂŸlich dem Auftraggeber, nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme, Ă¼bertragen. Die Auswertung und Nutzung von Ideen, textlichen und grafischen Arbeiten, Werken der Fotografie, Filmen usw. sind auf Zweck und Dauer des Auftrages beschränkt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede andere und weitere Nutzung, zum Beispiel die Verwendung von Ideen im Ausland, der Einsatz der Produktionen in anderen Verwendungszusammenhängen ist zusätzlich zu vereinbaren. Wenn Ihnen die Rechte fĂ¼r interne und externe Verwendungszwecke zugesichert wurde, gelten weiterer Verwendungszwecke als vereinbart. Blue Media Entertainment hat das Recht die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken einzusetzen.

§3 Urheberrechte:
FĂ¼r die Inhalte der audiovisuellen Daten zeigt sich der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber sichert Blue Media Entertainment mit der Beauftragung zu, dass durch die ordnungsgemĂ¤ĂŸe Auftragsabwicklung keine Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Die Verwendung von GEMA-pflichtigen Werken ist vom Auftraggeber ordnungsgemĂ¤ĂŸ bei der GEMA (Gesellschaft fĂ¼r musikalische AuffĂ¼hrungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) anzumelden, sofern der Auftraggeber eine Verwendung solcher anmeldepflichtigen Werken wĂ¼nscht. Alle aus einer etwaigen Verletzung dieser Rechte entstehenden Folgen tragt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber sichert mit Erstellung des Auftrages zu, dass die Inhalte der audio-visuellen Daten nicht gegen die Strafgesetze verstoĂŸen. Sollten Blue Media Entertainment Zuwiderhandlungen gegen diese Zusicherung bekannt werden, wird Blue Media Entertainment unverzĂ¼glich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einschalten.
Alle auf dem Endprodukt enthaltenen Urheberrechte und Lizenzbestimmungen sind zu befolgen und einzuhalten.
Sämtliche von Blue Media Entertainment gedrehten Filmaufnahmen sowie Audioaufzeichnungen sind Eigentum von Blue Media Entertainment und unterliegen ohne Ausnahmen den Urheberrechten sowie den Lizenzbestimmungen von Blue Media Entertainment. Blue Media Entertainment räumt aber durch die RechteĂ¼bertragung gegenĂ¼ber dem Auftraggeber ein, die fertiggestellten Filme nach belieben zu platzieren. Hierbei werden keine extra Buy-Outs verlangt (ausgenommen sind beauftragte Sprecher, die pro Film und Platzierung individuell berechnete Buy-Outs verlangen) . Unbeschadet etwaiger weitergehender AnsprĂ¼che und Rechte wird der Auftraggeber Blue Media Entertainment auf erstes Auffordern von allen gegen diese erhobenen AnsprĂ¼chen Dritter wegen der im Rahmen der Aufträge erfolgten Verwendung der Ton-, Bild- und Datenaufzeichnungen einschlieĂŸlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Dies schlieĂŸt auch Forderungen und Klagen nationaler oder internationaler Urheberrechtsgesellschaften oder entsprechender Organisationen aus behaupteter oder tatsächlicher Verletzung der Rechte einschlieĂŸlich etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten ein. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Weiterlieferung, Verteilung und Vermarktung oder sonstigen Verwendung der durch Blue Media Entertainment im Rahmen der Aufträge hergestellten Produkte sämtliche Regelungen des deutschen Rechts zu beachten und die Produkte insbesondere nicht unter Verletzung von Vorschriften des StGB oder des Gesetzes Ă¼ber die Verbreitung Jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte weiterzuliefern, zu verteilen oder sonst zu verwenden, oder einem anderen die Verwendung der Produkte unter Verletzung dieser gesetzlichen Bestimmungen zu ermöglichen. Im Fall eines VerstoĂŸes des Auftraggebers gegen die vorstehende Verpflichtung wird der Auftraggeber Blue Media Entertainment auf erstes Anfordern von allen gegen diese erhobenen AnsprĂ¼chen freistellen und Blue Media Entertainments jeden in diesem Zusammenhang entstehenden Schaden ersetzen, einschlieĂŸlich etwaiger Busgelder und Geldstrafen und einschlieĂŸlich sämtlicher Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Diese Erklärung gilt auch gegenĂ¼ber allen Dritten, deren Leistung Blue Media Entertainment fĂ¼r die AusfĂ¼hrung des erteilten Auftrags in Anspruch nimmt.

§4 Gewährung einer begrenzten Lizenz:
Der Auftraggeber behält alle Rechte an allen Dateien, die an Blue Media Entertainment weitergegeben werden. Um diesen Service anzubieten, gewährt der Auftraggeber Blue Media Entertainment das Recht, diese Dateien zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen und sonst wie im Zusammenhang mit dem Service zu nutzen, unabhängig vom Medium, der Technik oder der Form, wie diese verwendet werden. Der Auftraggeber erhält bei allen Endprodukten das hundertprozentige Nutzungsrecht. Diese Endprodukte stellen Gesamtwerke dar, welche ohne entsprechende Vereinbarung nicht in andere Produktionen integriert werden dĂ¼rfen. Eigene Vervielfältigung oder Ă„nderungen durch Dritte an den Werken sind nur nach Absprache und AusdrĂ¼cklicher Erlaubnis von Blue Media Entertainment gestattet. Diese dĂ¼rfen das Gesamterscheinungsbild der Produktion nicht beeinträchtigen. Das Urheberrecht von Blue Media Entertainment bleibt davon unberĂ¼hrt.

§5.1 Produktabnahme:
Nach Beendigung der Produktion findet eine Abnahme statt. Im Rahmen dieser Abnahme werden eventuelle Ă„nderungswĂ¼nsche des Auftraggebers protokolliert. Im Angebot enthalten sind vier Korrekturen des Filmes, sollte der Auftraggeber weitere Korrekturen einfordern wird dies mit einer Pauschale der Postproduktion (650,00 € netto) in Rechnung
gestellt. SonderwĂ¼nsche wie z.B. Animationen die im Vorhinein nicht beauftragt oder besprochen wurden, werden nach Absprache extra berechnet. Nachdem ein Film abgenommen wurde, kann dieser nicht mehr kostenfrei geändert werden. Ă„nderungswĂ¼nsche mĂ¼ssen innerhalb 14 Tagen nach Erhalt des Films bei uns eingegangen sein - ab dem 15. Tag gelten die Filme sonst als abgenommen. FĂ¼r jede weitere Korrekturschleife wird dem Auftraggeber wenn nichts anderes vereinbart je 7 Werktage zur Begutachtung und Korrekturschleife eingeräumt.

§5.2 Rohmaterial:
Der Auftraggeber hat standardmĂ¤ĂŸig keinen Anspruch auf Herausgabe des Rohmaterials, das während der DurchfĂ¼hrung dieses Projektes erzeugt wird. Unter Rohmaterial verstehen wir alle unbearbeiteten Daten und Aufnahmen, die im Rahmen des Projektes angefertigt wurden. Sollte der Auftraggeber dennoch die Herausgabe des Rohmaterials wĂ¼nschen, muss dieser Wunsch spätestens vor Abschluss des Projektes schriftlich angefordert werden. Eine nachträgliche Anforderung nach Projektabschluss kann nicht berĂ¼cksichtigt werden.Die Herausgabe des Rohmaterials ist kostenpflichtig. Die GebĂ¼hren werden basierend auf der GrĂ¶ĂŸe und Menge der angeforderten Aufnahmen berechnet. Unabhängig von diesen Faktoren wird eine MindestgebĂ¼hr von 2.500 € netto erhoben. Der Auftraggeber wird vor der Herausgabe Ă¼ber die genauen Kosten informiert und muss diese im Voraus begleichen.

§6 Datenschutz:
Alle Informationen zum Datenschutz und Handhabung diverser Daten entnehmen Sie bitte aus dem Datenschutzhinweis von Blue Media Entertainment.

§8 Lieferzeit:
Alle Auftrage werden möglichst kurzfristig, gemĂ¤ĂŸ Vereinbarung mit dem Auftraggeber, ausgefĂ¼hrt. Projektbezogene geringfĂ¼gige Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Schadenersatz. Die Lieferung der Filme erfolgt meist spätestens nach ca. 8-12 Wochen nach den Drehtagen des Projektes. Längere Lieferzeiten sind möglich, wenn der Auftraggeber Korrekturen benötigt. Korrekturen werden schnellst möglich umgesetzt.

§9 Zahlungsbedingungen:
FĂ¼r die Leistungen wird ein Honorar zuzĂ¼glich eventueller Reisekosten/Spesen vereinbart. Fahrtkosten zu den Dreharbeiten werden mit 35 Cent / pro km berechnet.
Sämtliche Beträge verstehen sich zuzĂ¼glich der jeweils gesetzlich gĂ¼ltigen Umsatzsteuer. Je nach Auftragsart (OTP oder Retainer (One-Time-Produktion oder Abomodell)) gelten unterschiedliche Zahlungsziele, die vor dem Auftrag festgelegt werden. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Zahlung fĂ¼r die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen in Raten zu leisten (muss vor Auftragsannahme besprochen sein). Die genauen Bedingungen, einschlieĂŸlich der Anzahl der Raten, des Betrags jeder Rate und des Zahlungszeitplans, werden individuell zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart und in einem separaten Ratenzahlungsplan festgelegt, der ein integraler Bestandteil dieses Vertrages wird. Der Auftraggeber wird hiermit darĂ¼ber informiert, dass fĂ¼r die Ratenzahlung abhängig von der vereinbarten Laufzeit unterschiedliche Zinssätze gelten. Längere Laufzeiten können höhere Zinsen nach sich ziehen. Der Auftragnehmer wird vor Abschluss des Ratenzahlungsplans Ă¼ber die anwendbaren Zinssätze und deren Berechnung informieren. Der Auftraggeber wird hiermit informiert, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, die Forderungen aus diesem Vertrag an eine Factoringgesellschaft abzutreten. Dies bedeutet, dass die Factoringgesellschaft anstelle des Auftragnehmers berechtigt sein wird, die Zahlungen zu empfangen. Informationen Ă¼ber die Identität der Factoringgesellschaft finden Sie auch im §9 Zahlungsbedingungen. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Abtretung der Forderungen an eine Factoringgesellschaft einverstanden und verpflichtet sich, alle Ratenzahlungen entsprechend der mit der Factoringgesellschaft vereinbarten Bedingungen zu leisten. Der Auftraggeber bestätigt hiermit, Ă¼ber alle Bedingungen und Auswirkungen der Ratenzahlung und der Forderungsabtretung informiert und damit einverstanden zu sein. Der Vertragspartner ist auĂŸerdem darĂ¼ber informiert, dass die durch den Auftrag entstehenden Forderungen (je nach Auftrag & Auftragsland) an die Teamfaktor NW GmbH, Robert-Schuman-StraĂŸe 17, 44263 Dortmund, oder an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 DĂ¼sseldorf, sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können, wobei diese Unternehmen dann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt sind, die in Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden Daten zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen und AuskĂ¼nfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden einzuholen. Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331 80 84 804 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen ausschlieĂŸlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.

§10.1 Umsetzung, KĂ¼ndigung & Widerrufsrecht
Die ProjektdurchfĂ¼hrung und -realisierung muss in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Projektzusage erfolgen. Ausnahmen sind nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung möglich. Die Rechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Gesamtsumme auf den Auftraggeber Ă¼ber. Blue Media Entertainment behält sich das Recht zur KĂ¼ndigung des Vertrages vor, z.B. bei VerstĂ¶ĂŸen gegen das Deutsche Gesetz. Der Besteller ist berechtigt, den Auftrag bis zur Fertigstellung jederzeit zu stornieren. Storniert der Besteller, so steht dem Auftragnehmer die volle VergĂ¼tung zu nach dem B2B Vertragsrecht. Die durch Blue Media Entertainment bereitgestellten Dienstleistungen sind exklusiv auf die spezifischen Anforderungen von Geschäftskunden (Business-to-Business, B2B) ausgerichtet. Unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der branchenĂ¼blichen Normen wird hiermit klargestellt, dass ein Widerrufsrecht im Sinne der Verbraucherschutzgesetzgebung fĂ¼r B2B-Kunden – definiert als natĂ¼rliche oder juristische Personen, die in AusfĂ¼hrung ihrer kommerziellen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Aktivitäten handeln – nicht besteht. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Blue Media Entertainment anerkennen die B2B-Kunden ausdrĂ¼cklich, dass sie in AusĂ¼bung ihrer unternehmerischen Tätigkeit handeln und infolgedessen von dem in der Verbraucherschutzgesetzgebung vorgesehenen Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.

§10 Haftung:
Blue Media Entertainment haftet nur fĂ¼r Schäden an der Ware selbst. Die Haftung fĂ¼r Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Technische Mängel und Beanstandungen sind unverzĂ¼glich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme der Produktion schriftlich geltend zu machen. Als berechtigte Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten, die nach dem Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte wie z.B. Farbverluste, SzenenĂ¼bergänge usw. Farbabweichungen werden nicht als Reklamation anerkannt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen von Blue Media Entertainment die beanstandeten Gegenstände unverzĂ¼glich zur ĂœberprĂ¼fung zu Ă¼bersenden. Bei fristgerechter und messtechnisch begrĂ¼ndeter MängelrĂ¼ge ist Blue Media Entertainment nur zur Mängelbeseitigung verpflichtet, soweit ihr dies im Rahmen ihres Betriebes technisch möglich ist. Bei nicht erkennbaren Mängeln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 24 Monaten. Alle fĂ¼r den jeweiligen Auftrag verwendeten audiovisuellen Daten sowie das Endprodukt selbst werden von Blue Media Entertainment vor der Auslieferung auf mögliche Viren Ă¼berprĂ¼ft. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, die gelieferten Bilddaten vor deren Verwendung selbst auf Viren zu Ă¼berprĂ¼fen. Eine Haftung fĂ¼r die Beschädigung oder den Verlust von Daten auf eigenen oder fremden Datenträgern sowie auf elektronischen DatenĂ¼bertragungswegen und Netzwerken wird ausdrĂ¼cklich ausgeschlossen. Weitergehende AnsprĂ¼che des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

§11 Versand:
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit der Ăœbergabe an die Transportperson auf den Auftraggeber Ă¼ber. Bei Transport mit eigenen Fahrzeugen haftet Blue Media Entertainment wie fĂ¼r eigenes Verschulden.

§12 Versicherung:
Alle an Blue Media Entertainment bergebenen Gegenstande oder Materialien o.a. werden seitens von Blue Media Entertainment nicht versichert.

§13 Sonstige Vereinbarungen:
Blue Media Entertainment verpflichtet sich, das ihr vom Auftraggeber anvertraute Eigentum einschlieĂŸlich eventueller Kopien und AuszĂ¼ge jederzeit, spätestens jedoch nach Abschluss ihrer Produktionstätigkeit, zurĂ¼ckzugeben. Beide Partner vereinbaren zeitlich unbegrenzt Stillschweigen Ă¼ber Betriebsinterna, die während der gemeinsamen Dreharbeiten bekannt werden.

§ 14 Schlussbestimmungen:
Blue Media Entertainment kann die AGB jederzeit ändern. Der Anbieter informiert den Kunden Ă¼ber die Ă„nderungen durch einen offiziellen Hinweis auf der Website von Blue Media Entertainment oder direkt per E-Mail. Nimmt der Kunde eine Leistung von Blue Media Entertainment in Anspruch, nachdem er auf eine Ă„nderung hingewiesen wurde, so akzeptiert er diese Ă„nderung stillschweigend.
Blue Media Entertainment kann einen oder alle Aspekte eines Dienstes oder einer Dienstleistung nach eigenem Ermessen und ohne vorherige AnkĂ¼ndigung beenden oder ändern. Sollten einzelne Passagen der AGB nach geltendem Recht ungĂ¼ltig sein, behalten alle anderen Passagen ihre GĂ¼ltigkeit. Mit Erscheinen einer aktualisierten Version der AGB verlieren ältere Versionen ihre GĂ¼ltigkeit.
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